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Die ehrenamtlichen Angehörigen sollen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen berechtigt werden.

Puderbach. Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie gilt die neue Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch für das Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Nach altem Recht konnten noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen geführt werden. Diese Regelung bereitete den Feuerwehren, so auch der Puderbacher Wehr, Probleme, da die Einsatzfahrzeuge durchweg mehr als 3.5 Tonnen wiegen.

Nach umfangreichen Vorbereitungen begann am vergangenen Freitag die Einweisung der ersten Feuerwehrkameraden in der Verbandsgemeinde Puderbach zur Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen mit Anhänger. Die Ausbildungsdauer umfasst neun Einheiten á 45 Minuten. Sie beinhaltet theoretische und praktische Ausbildung durch Hans-Joachim Schwanbeck und Jörg Schmidt zur Vorbereitung auf die 90 Minuten dauernde Fahrprüfung.

Die Prüfung wird durch die eigenen Feuerwehrleute Michael Führer und Dirk Kuhl abgenommen. Nach bestandener Prüfung dürfen die Schüler im Rahmen einer Sonderfahrtberechtigung die Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu dienstlichen Zwecken im gesamten Bundesgebiet führen. In der Verbandsgemeinde Puderbach sollen in den nächsten beiden Jahren zehn Einsatzfahrer ausgebildet werden.