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Unabhängig davon, erfolgen die richtigen Maßnahmen in einer bestimmten Reihenfolge, die auch als Rettungskette bezeichnet wird. Sie besteht aus den Sofortmaßnahmen, weiterführenden Maßnahmen sowie dem Rettungsdienst und dem Krankenhaus.

1. ABSICHERN
2. RETTEN
3. NOTRUF
4. ERSTE HILFE


Eine Aufgabenteilung kann die Durchführung der Hilfsmaßnahmen erleichtern und
beschleunigen.

1. Absichern
Hierzu kann die Absicherung der Unfallstelle im Straßenverkehr gehören, mit Einsatz der
Warnblinkanlage, des Warndreiecks und der Warnung des nachfolgenden Verkehrs. Doch
auch andere Unfallstellen müssen ggf. abgesichert werden, damit keine weiteren
Gefahren von ihnen ausgehen. Dies gilt für den Sturz im Treppenhaus ebenso, wie für
einen Unfall mit elektrischem Strom.

1. Retten aus der Gefahrenzone
Befindet sich jemand in einer Gefahrenzone, z. B. auf der Straße oder in der Nähe eines
Feuers, so bringen Sie die Person in Sicherheit, wenn dies ohne Eigengefahr möglich ist.

2. Notruf
Lösen Sie den Notruf aus (BBK-Merkblatt MEV01) oder, wenn dies möglich ist,
übertragen Sie diese Aufgabe einer anderen geeigneten Person.

4. Erste Hilfe
Die verletzte Person versorgen und betreuen und lebensrettende Sofortmaßnahmen
einleiten, bis der Rettungsdienst dies übernimmt.

 

Niemand wird für eine Fehleinschätzung, die ihm bei seiner Hilfeleistung unterläuft,
bestraft! Wer jedoch seine Hilfe verweigert, kann wegen unterlassener Hilfeleistung
strafrechtlich belangt werden!